Das Privatrezept

 

Podologische Leistungen sind ab 01. Juli 2012 umsatzsteuerpflichtig (19%) sofern sie nicht

aufgrund ärztlicher Anordnung erfolgen.

* Bei Vorlage eines gültigen Privatrezeptes, aus dem hervorgeht, dass die Behandlung von Ihrem Arzt angeordnet wird, entfällt für Sie die Umsatzsteuer von 19%. Andernfalls wird die Umsatzsteuer auf die Behandlungskosten aufgeschlagen und an das Finanzamt abgeführt.

 

 

• Auf dem Privatrezept muss die Podologische Komplexbehandlung oder Medizinische Fußpflege

verordnet sein. Die Anzahl kann vom Arzt beliebig festgelegt werden.

• Es begründet die Heilbehandlung als medizinisch notwendige Maßnahme z.B. zur Vermeidung

von Hautschädigungen oder bei verdicktem oder verändertem Nagelwachstum.

• Alle Behandlungen ohne gültiges Rezept werden als "Wellnessbehandlung" mit 19% Umsatzsteuer

belegt.

• Die jeweiligen Preise entnehmen Sie bitte der gültigen Preisliste, die in der Praxis ausliegt.

• Gerne stelle ich Ihnen bei bestehendem podologischen Befund eine Behandlungsempfehlung

für Ihren Hausarzt aus.