Das Privatrezept
• Podologische Leistungen sind ab 01. Juli 2012 umsatzsteuerpflichtig (19%) sofern sie nicht
aufgrund ärztlicher Anordnung erfolgen.
* Bei Vorlage eines gültigen Privatrezeptes, aus dem hervorgeht, dass die Behandlung von Ihrem Arzt angeordnet wird, entfällt für Sie die Umsatzsteuer von 19%. Andernfalls wird die Umsatzsteuer auf die Behandlungskosten aufgeschlagen und an das Finanzamt abgeführt.
• Auf dem Privatrezept muss die Podologische Komplexbehandlung oder Medizinische Fußpflege
verordnet sein. Die Anzahl kann vom Arzt beliebig festgelegt werden.
• Es begründet die Heilbehandlung als medizinisch notwendige Maßnahme z.B. zur Vermeidung
von Hautschädigungen oder bei verdicktem oder verändertem Nagelwachstum.
• Alle Behandlungen ohne gültiges Rezept werden als "Wellnessbehandlung" mit 19% Umsatzsteuer
belegt.
• Die jeweiligen Preise entnehmen Sie bitte der gültigen Preisliste, die in der Praxis ausliegt.
• Gerne stelle ich Ihnen bei bestehendem podologischen Befund eine Behandlungsempfehlung
für Ihren Hausarzt aus.